Sie produzieren Strom und verkaufen ihn an zwei Kunden: Ihren Energieversorger und sich selbst. Einspeisung und Eigenverbrauch.
Sie werden damit Unternehmerin oder Unternehmer und müssen in jedem Fall Ihre unternehmerische Tätigkeit als Stromproduzent und Lieferant dem Finanzamt melden. Das bedeutet, dass Sie Ihren Eigenverbrauch und die Einspeisung aufzeichnen und anmelden müssen.
Aber keine Angst vor dem Finanzamt!
Alle erforderlichen Daten erhalten Sie automatisch von Ihrer Anlage und Ihrem Netzbetreiber. Alle notwendigen Formulare werden heute online abgegeben und einmal richtig gespeichert, ist das im Handumdrehen erledigt und ohne Papierberge zu bewältigen.
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, Photovoltaik steuerlich zu behandeln.
Mehr dazu erfahren Sie hier: http://sonnenkraft-freising.de/blog/pv-ohne-finanzamt-excel-formulargenerator-pressemitteilung/